Hofordnung auf dem Hof Mamalon

Wir bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung unserer Hofordnung!

Als oberstes Ziel steht die Pflege und Erhaltung des gemeinsam Erschaffenen. Weiterhin ist das Ziel dieser Hofordnung, einen reibungslosen Trainingsbetrieb zu sichern und allen Reitern gleiche Arbeitsmöglichkeiten zu bieten.

 

1. AlIgemeines

a) Hausrecht

auf diesem Reiterhof haben die Bewohner der Anlage.

b) Helmpflicht:

Bei Benutzung der gesamten Reitanlage besteht Helmpflicht.

c) Versicherungsschutz:

Für die Reithalle gibt es eine Haftpflichtversicherung. Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Aufenthalt in der Reitbahn ohne Ausnahme nur den Reitern und dem Reitlehrer und dessen Gehilfen gestattet. Eine Inanspruchnahme des Eigentümers aus irgendwelchen Unfällen, Haftpflicht- oder Vermögensschadensfällen, die über die Leistungen dieser Versicherung hinausgehen, ist ausgeschlossen. Jeglicher Unfall ist dem Eigentümer sofort zu melden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Einhaltung dieser Hofordnung.

d) Gästereiter:

Nur nach Absprache und in Ausnahmefällen ist Nichtmitgliedern die Benutzung der Reitanlagen erlaubt. Hierzu bedarf es grundsätzlich der Genehmigung durch den Eigentümer.

 

2. Bestimmungen für alle Reitanlagen

a) Sportliches Verhalten:

Gegenseitige Rücksichtnahme ist bei Benutzung der Reitanlagen selbstverständlich.

b) Beschädigungen

aller Art, die bei der Trainingsarbeit verursacht werden, sind dem Eigentümer zu melden. Ebenso sind aufgetretene technische Mängel an gleicher Stelle anzuzeigen. Wer die Beschädigungen zu verantworten hat, haftet für diese ausnahmslos!

c) Parken

darf man grundsätzlich nur an der Strasse vor dem Grundstück!

d) Pflege der Reitanlagen

Die Reitanlagen sind nach ihrer Benutzung in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Hindernisse und sonstige Geräte sind wieder so aufzuräumen, wie diese zu Beginn der Arbeit angetroffen wurden.

e) Sperrungen

Bei stark staubender Halle oder zu nassem Boden auf dem Reitplatz ist das Reiten untersagt. Auf staubigen Bereichen des Reitplatzes darf nicht geritten werden!

f) Sauberkeit

Die gesamte Reitanlage ist sauber zu halten. Dazu haben wir Besen und Harken! Angefallene Verunreinigungen durch Pferde und andere mitgebrachte Tiere sowie der beim Ausladen und Auskehren von den Hängern anfallende Mist ist auf dem Misthaufen zu entsorgen.

g) Tiere

sind ohne Ausnahme nur unter Aufsicht auf dem Gelände mitzuführen. Dazu zählen besonders Hunde. Besitzer die dieses nicht sicher stellen können, haben ihre Hunde anzuleinen!
Pferde dürfen nicht außerhalb des Pferdebereiches frei laufen gelassen werden.

h) Rauchen

ist ohne Ausnahme in der Reithalle, in den Stallungen und in sämtlichen geschlossenen Räumen verboten. Das Rauchen ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt.

i) Geländeritte

Die jeweils gültigen Bundes- oder Landesgesetze sind dabei zu beachten (z.B. nur Wege benutzen). Eventuell angerichtete Flurschäden sind dem Eigentümer sofort anzuzeigen.

 

3. Besondere Bestimmungen für die Reithallenbenutzung

a) Die Benutzung der Reithalle ist ohne Ausnahme nach der aushängenden Preisliste kostenpflichtig. Das Geld ist unmittelbar nach der Nutzung fällig oder wird an der Tafel vermerkt. Ausnahmen erteilt nur der Eigentümer.  

b) Anspruch auf Alleinbenutzung der Reithallen besteht nicht. Ausnahmen kann lediglich der Eigentümer genehmigen. Sind mehrere Reiter in der Halle, dann sorgt der erfahrenste oder älteste Reiter für einen ordnungsgemäßen Reitbetrieb.

c) Reitstunden des Vereins, werden in der Halle veröffentlicht. Bereits anwesende oder später eintreffende Reiter haben sich zu diesen Zeiten den Anweisungen des Übungs1eiters unterzuordnen.

d) Reiten genießt immer Vorrang. Bei Anwesenheit von mehr als zwei Reitern ist das Longieren in der Reithalle untersagt. Gleichzeitiges Longieren von zwei Pferden ist nur möglich, sofern sich kein Reiter in der Halle befindet.

e) Das Ablegen von Decken, Jacken, Helmen und dergleichen in der Reitbahn, sowie auf den Banden und den Sitzmöglichkeiten ist untersagt. Der Eigentümer haftet nicht für abhanden gekommene Sachen.

f) Regelmäßig werden Kaffee gekocht und Gebäck bereitgestellt. Das Gas für die Heizung ist auch nicht umsonst. Für die finanzielle Unterstützung haben wir eine Kaffeekasse.

g) Beim Verlassen der Halle ist die Beleuchtung auszuschalten und die Tür gewissenhaft zu schließen.

 

4. Schlussbestimmung

Bei Verstößen gegen diese Reitordnung ist der Eigentümer berechtigt, dem betroffenen Reiter für eine bestimmte Zeit die Benutzung der Reitanlagen zu untersagen. Allerdings muß diesem zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

Mamalon, den 13.04.2007

Thomas Hinz