Wir bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung unserer Hofordnung!
Als
oberstes Ziel steht die Pflege und Erhaltung des gemeinsam
Erschaffenen. 1. AlIgemeinesa)
Hausrecht auf
diesem Reiterhof haben die Bewohner der Anlage. b)
Helmpflicht: Bei
Benutzung der gesamten Reitanlage besteht Helmpflicht. c)
Versicherungsschutz: Für die Reithalle gibt es eine
Haftpflichtversicherung. Aus versicherungstechnischen Gründen ist der
Aufenthalt in der Reitbahn ohne Ausnahme nur den Reitern und dem
Reitlehrer und dessen Gehilfen gestattet. Eine Inanspruchnahme des Eigentümers aus
irgendwelchen Unfällen, Haftpflicht- oder Vermögensschadensfällen, die
über die Leistungen dieser Versicherung hinausgehen, ist ausgeschlossen.
Jeglicher Unfall ist dem Eigentümer sofort zu melden.
Voraussetzung für den
Versicherungsschutz ist die Einhaltung dieser Hofordnung. d)
Gästereiter: Nur
nach Absprache und in Ausnahmefällen ist Nichtmitgliedern die Benutzung
der Reitanlagen erlaubt. Hierzu bedarf es grundsätzlich der Genehmigung
durch den Eigentümer. 2. Bestimmungen für alle Reitanlagena)
Sportliches Verhalten: Gegenseitige
Rücksichtnahme ist bei Benutzung der Reitanlagen selbstverständlich. b)
Beschädigungen aller
Art, die bei der Trainingsarbeit verursacht werden, sind dem Eigentümer
zu melden. Ebenso sind aufgetretene technische Mängel an gleicher Stelle
anzuzeigen. c)
Parken darf
man grundsätzlich nur an der Strasse vor dem Grundstück! d)
Pflege der Reitanlagen Die
Reitanlagen sind nach ihrer Benutzung in einwandfreiem Zustand zu
verlassen. Hindernisse und sonstige Geräte sind wieder so aufzuräumen,
wie diese zu Beginn der Arbeit angetroffen wurden. e)
Sperrungen Bei
stark staubender Halle oder zu nassem Boden auf dem Reitplatz ist das Reiten
untersagt. f) Sauberkeit Die
gesamte Reitanlage ist sauber zu halten. Dazu haben wir Besen und Harken! Angefallene Verunreinigungen
durch Pferde und andere mitgebrachte Tiere sowie der beim Ausladen und
Auskehren von den Hängern anfallende Mist ist auf dem Misthaufen zu
entsorgen. g) Tiere sind
ohne Ausnahme nur unter Aufsicht auf dem Gelände mitzuführen. Dazu zählen
besonders Hunde. Besitzer die dieses nicht sicher stellen können, haben
ihre Hunde anzuleinen! h)
Rauchen ist
ohne Ausnahme in der Reithalle, in den Stallungen und in sämtlichen
geschlossenen Räumen verboten. Das Rauchen ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt. i)
Geländeritte Die
jeweils gültigen Bundes- oder Landesgesetze sind dabei zu beachten (z.B.
nur Wege benutzen). 3. Besondere
Bestimmungen für die Reithallenbenutzung a)
Die Benutzung der Reithalle ist ohne Ausnahme nach der aushängenden
Preisliste kostenpflichtig. Das Geld ist unmittelbar
nach der Nutzung fällig
oder wird an der Tafel vermerkt. Ausnahmen erteilt nur der Eigentümer. b)
Anspruch auf Alleinbenutzung der Reithallen besteht nicht.
Ausnahmen kann lediglich der Eigentümer genehmigen. Sind mehrere Reiter
in der Halle, dann sorgt der erfahrenste oder älteste Reiter für einen
ordnungsgemäßen Reitbetrieb. c)
Reitstunden des Vereins, werden in der Halle veröffentlicht.
Bereits anwesende oder später eintreffende Reiter haben sich zu diesen
Zeiten den Anweisungen des Übungs1eiters unterzuordnen. d)
Reiten genießt immer Vorrang. Bei Anwesenheit von mehr als zwei
Reitern ist das Longieren in der Reithalle untersagt. Gleichzeitiges
Longieren von zwei Pferden ist nur möglich, sofern sich kein Reiter in
der Halle befindet. e)
Das Ablegen von Decken, Jacken, Helmen und dergleichen in der Reitbahn, sowie auf
den Banden und den Sitzmöglichkeiten ist untersagt. Der Eigentümer
haftet nicht für abhanden gekommene Sachen. f)
Regelmäßig werden Kaffee gekocht und Gebäck
bereitgestellt. Das Gas für die Heizung ist auch nicht umsonst. Für die
finanzielle Unterstützung haben wir eine Kaffeekasse. g)
Beim Verlassen der Halle ist die Beleuchtung auszuschalten und die
Tür gewissenhaft zu schließen. 4. Schlussbestimmung Bei
Verstößen gegen diese Reitordnung ist der Eigentümer berechtigt, dem
betroffenen Reiter für eine bestimmte Zeit die Benutzung der Reitanlagen
zu untersagen. Allerdings muß diesem zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben werden. Mamalon,
den 13.04.2007 Thomas
Hinz
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